Ausfallregelung

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Bitte beachten Sie:

 

Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen!

Sollten Sie einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen (Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr, nicht am Wochenende und an Feiertagen)!

Unentschuldigt oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen nach § 615 BGB  privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt. Diese Absageregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage!  

  

 

Die Telemedizinische Leistung (Videobehandlung) ist inzwischen von den Krankenkassen bewilligt und kann bei Bedarf eingesetzt werden, sollte dies im individuellen Therapiefall sinnvoll sein. 

Sprechen Sie uns gerne an!

 

Ihr Praxisteam